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Amriswil als Reglements-Opfer


6. Oktober 1963 trennten sich der FC Amriswil (2. Liga) und der FC Schaffhausen (NLA) 1:1. Der Verband setzte das Wiederholungsspiel auf drei Tage später, den 9. Oktober, in Schaffhausen an. Weil in der Munotstadt jedoch keine taugliche Flutlichtanlage vorhanden war, setzte der Platzklub den Spielbeginn auf 16 Uhr an. Das war aber den arbeitenden Amateurfussballern aus dem Thurgau zu früh. Sie weigerten sich, zu diesem Termin in Schaffhausen anzutreten. Umso mehr, als der Verband reglementarisch befugt gewesen wäre, das Spiel am Mittwoch auch nach Amriswil, das eine taugliche Flutlichtanlage besass, zu vergeben. Die Verbandsleute hätten gemäss Reglement auch die Möglichkeit besessen, den Lohnausfall (damals rund 800 Franken für die ganze Mannschaft) zu übernehmen. Nichts dergleichen geschah. So siegte Schaffhausen wegen Nichtantretens des Gegners 3:0 forfait - und Amriswil wurde zusätzlich mit einer Busse von 20 Franken belegt!

Alfred Meister, Schaffhausen. Fussball-Schweizercup, Aktiv Verlag, 6370 Stans










 
   
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